Mitbestimmung im Pflegealltag, Vorsorge: Darmspiegelung
Mitbestimmung im Pflegealltag: Heimbeiräte sollen erhalten bleiben!
„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Heimbeiräte erhalten bleiben sollen.“ Zunächst sollten die Heimbeiräte im Zuge einer Reform zur Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) aus dem Gesetzestext gestrichen werden.
Nun hat sich das Sozialministerium ausdrücklich zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekannt und klargestellt, dass die Einrichtungen die Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte weiter gewährleisten sollen. „Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung“, so Hotz. Jedoch bliebe die endgültige Regelung abzuwarten. „Die Heimbeiräte sind für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen im Alltag von elementarer Bedeutung: Sie erkennen frühzeitig Missstände und sind direkte Anlaufstelle für teils schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Hotz weiter. „Diese Mitwirkungsrechte müssen fest in der Heimmitwirkungsverordnung verankert bleiben! Denn sie schützen die Pflegebedürftigen und garantieren Mitbestimmung im Pflegealltag.“
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Vorsorge: Darmspiegelung ist nun auch für Frauen ab 50 Jahren Kassenleistung
Mit der Darmspiegelung, der Koloskopie, ist es möglich, Krebsvorstufen früh zu entdecken und zu entfernen, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln. Männer ab 50 Jahren haben schon länger einen Anspruch auf eine Koloskopie im Rahmen der Darmkrebs-Früherkennung. Frauen konnten bisher diese Untersuchung erst ab 55 Jahren wahrnehmen. Das hat sich jetzt geändert.
Der neue Anspruch für Frauen besteht seit 1. April 2025. Einheitlich gilt nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung. Weitere Informationen gibt es online auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter Themen und Prävention.
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