Kategorie Ortsverband Rosengarten

März 2025 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert

Deutscher Seniorentag in Mannheim – 2. bis 4. April 2025

 Der 14. Deutsche Seniorentag 2025 öffnet am 2. April 2025 in Externer Link:Mannheim im Congress Center Rosengarten seine Tore. Unter dem Motto „Worauf es ankommt“ dreht sich drei Tage lang alles um die Frage, wie ein gutes Leben im Alter gelingen kann und was wir alle zusammen dafür tun können. Prominente Gäste aus Gesellschaft, Wissenschaft und Politik erwarten Sie, es gibt mehr als 90 Veranstaltungen zu allen Themen des Älterwerdens, mehr als 150 Aussteller präsentieren Angebote und Informationen.

 Mit dabei ist auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg – mit einem Stand auf der Messe am Eingang im großen Foyer. Hier steht ein VdK-Sozialrechtsberater für Ihre Fragen zur Verfügung. Außerdem hält VdK-Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch am Freitag, 4. April 2025, von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen Fachvortrag zum Thema: Der Schwerbehindertenausweis – wie bekomme ich ihn und was bringt er mir?

 Der Deutsche Seniorentag ist am Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Und der Besuch lohnt sich: Unternehmen präsentieren Produkte für die Zielgruppe 50plus. Politik, Verbände und Gesellschaft diskutieren aktuelle Fragen der Seniorenarbeit. Eintrittskarten gibt es an der Tageskasse. Eine Tageskarte kostet 15 Euro, die 3-Tages-Karte 35 Euro. Wer nicht lang Schlange stehen möchte, kann die Karten vorab im Internet bestellen: Externer Link:www.deutscher-seniorentag.de.

 

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

 Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen. 

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

 

Armut unter Rentnern wächst – Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert solidarische Rentenversicherung

 Es ist ein trauriger Rekord: Die Zahl der armutsgefährdeten Rentnerinnen und Rentner hat in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts kletterte die Quote von 18,4 Prozent im Jahr 2023 auf 19,6 Prozent. Insgesamt sind rund 3,54 Millionen Rentnerinnen und Rentner armutsgefährdet, das entspricht einer Zunahme von 300.000 Menschen. Und Altersarmut ist weiblich: In der Altersgruppe 65plus liegt die Armutsgefährdungsquote der Frauen bei 21,6 Prozent, die der Männer bei 17,1 Prozent. Und die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter steigt: Immer mehr Menschen beziehen Sozialhilfe im Alter, aktuell 730.305 Menschen. 

„Mehr als 730.000 Rentnerinnen und Rentner bekommen schon heute Sozialhilfe im Alter – obwohl sie ihr Leben lang hart gearbeitet, Steuern bezahlt und Beiträge entrichtet haben. Das ist entwürdigend und ungerecht!“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hans-Josef Hotz. „Wir fordern eine Rente, die alle Menschen vor Armut schützt! Das wird uns nur dann gelingen, wenn endlich auch alle Menschen in die Rentenversicherung einzahlen, solidarisch und gemeinsam. Alle heißt: Auch die Menschen mit den breiteren Schultern in unserem Land – Politiker, Anwälte und Unternehmer. Sie haben bis jetzt nämlich ihre eigenen Versorgungssysteme.“

 

 Jetzt anmelden: SBV-Konferenz am 9. Juli 2025 in der Harmonie Heilbronn

 „Chancen schaffen, Teilhabe fördern!“ ist das Motto der diesjährigen SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz, der kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung für die Schwerbehindertenvertretungen (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) und Betriebs- und Personalräte – organisiert vom Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Die renommierte landesweite Veranstaltung findet am Mittwoch, 9. Juli 2025, von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Externer Link:Veranstaltungsort ist das Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn

Die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz widmet sich in diesem Jahr der Frage, wie die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung aktiv an Entscheidungen im Betrieb beteiligt und in die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden kann. Referentinnen und Referenten aus ganz Deutschland geben in ihren Fachvorträgen konkrete Tipps und Impulse für die Arbeit der Schwerbehindertenvertrauensleute. Außerdem werden im Foyer der Harmonie Heilbronn rund 40 Aussteller der Gesundheits- und Reha-Messe ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Messe ab 10 Uhr kostenfrei besuchen. Die Anmeldung zur SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung-Konferenz ist ab sofort möglich. Die Schulung wird für die Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung anerkannt. Hier geht es zur Anmeldung: Externer Link:www.vdk-bw-event.de.