Liposuktion ist Kassenleistung
Beim Lipödem handelt es sich um eine Fettverteilungsstörung an den Armen und/oder Beinen, die starke Schmerzen verursachen kann. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperteilen. Das Lipödem wird nicht selten als Übergewicht oder Fettleibigkeit (Adipositas) fehlgedeutet und bleibt deshalb lange unerkannt. Es tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Die Ursache des Lipödems ist bisher unbekannt. Die konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie kann die bestehende Fettverteilungsstörung nicht beeinflussen.
Zur Frage der Liposuktion gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Patientinnen und Krankenkassen. Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem krankheitsbedingt vermehrtes Fettgewebe entfernt wird.
Für Betroffene gibt es jetzt eine gute Nachricht: Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wurde bis Ende 2025 verlängert. Hintergrund ist eine Erprobungsstudie, deren Daten zurzeit ausgewertet werden. Eine Entscheidung, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems, soll bis Mitte des Jahres 2025 vorliegen.