Kategorie Ortsverband Walheim

Liposuktion bei Lipödem: Anspruch auf Kassenleistung verlängert

Beim Lipödem handelt es sich um eine Fettverteilungsstörung an den Armen und/oder Beinen, die starke Schmerzen verursachen kann. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperteilen. Das Lipödem wird nicht selten als Übergewicht oder Fettleibigkeit (Adipositas) fehlgedeutet und bleibt deshalb lange unerkannt. Es tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Die Ursache des Lipödems ist bisher unbekannt. Die konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie kann die bestehende Fettverteilungsstörung nicht beeinflussen.

Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wurde bis Ende 2025 verlängert. Hintergrund ist die Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“. Aktuell werden die Daten dieser Studie zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion im Vergleich zur alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie ausgewertet. Die Entscheidung, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems, soll bis Mitte des Jahres 2025 vorliegen.