Kategorie Ortsverband Blaubeuren

Lipo suktion bei Lipödem: Anspruch auf Kassenleistung verlängert

Beim Lipödem handelt es sich um eine Fettverteilungsstörung an den Armen und/oder Beinen,  die  starke  Schmerzen  verursachen  kann. Zusätzlich  bestehen  vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperteilen. Das Lipödem wird nicht selten als Übergewicht oder Fettleibigkeit (Adipositas) fehlgedeutet und bleibt deshalb lange unerkannt. Es tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Die Ursache des Lipödems 
ist bisher unbekannt. Die konservative Therapie wie Lymphdrainage, 
Kompression und Bewegungstherapie kann die bestehende Fettverteilungsstörung nicht beeinflussen.

Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe  entfernt  wird.  Die  befristete Regelung,  wonach  die  Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 
ist,  wurde  bis Ende  2025  verlängert.  Hintergrund ist  die Erprobungsstudie „LIPLEG –Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“. 
Aktuell werden die Daten dieser Studie zu den Vor- und Nachteilen 
der Liposuktion im Vergleich zur alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und  Bewegungstherapie  ausgewertet.  Die  Entscheidung, ob  die  Liposuktion  eine reguläre  Leistung  der  gesetzlichen  Krankenkassen  wird  und  wenn  ja,  bei  welchen Erkrankungsstadien des Lipödems, soll bis Mitte des 
Jahres 2025 vorliegen.