Leitfaden: Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung
Leitfaden: Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung
Die Kraftfahrzeughilfe unterstützt die berufliche und soziale Teilhabe durch finanzielle Zuschüsse für Fahrzeuganpassungen sowie den Erwerb der Fahrerlaubnis.
Fahrzeuganpassungen und Technik
Behinderungsbedingte Zusatzausstattungen werden einkommensunabhängig in voller Höhe übernommen. Dies gilt für:
- Anschaffung: Beispiele sind Lenkhilfen, Spezialsitze oder Automatikgetriebe.
- Dienstleistungen: Sowohl die Kosten für den fachgerechten Einbau als auch spätere Reparaturen sind abgedeckt.
- Recherche: Technische Details und Möglichkeiten bietet die Datenbank Externer Link:REHADAT.
Förderung des Führerscheins
Der Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen des Antragstellers:
- Volle Übernahme (100 %): Bei einem Einkommen bis 1.320 Euro.
- Zwei Drittel (66 %): Bei einem Einkommen bis 1.810 Euro.
- Ein Drittel (33 %): Bei einem Einkommen bis 2.470 Euro.
Unabhängig vom Einkommen werden Kosten für medizinische Gutachten, Ergänzungsprüfungen oder notwendige amtliche Eintragungen immer in voller Höhe erstattet.
Verfahren und Antragstellung
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Fahrzeugkauf oder dem Ausbildungsbeginn gestellt werden. Ohne eine vorherige Kostenzusage besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung.
- Zuständigkeit: Anträge werden beim zuständigen Kostenträger (z. B. Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) eingereicht. Sollte die Zuständigkeit unklar sein, muss der Empfänger den Antrag intern an die richtige Stelle weiterleiten.
- Formulare: Ein entsprechendes Formularpaket steht online bei der Externer Link:Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.