Kategorie Ortsverband Blaustein

Leitfaden: Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung

Leitfaden: Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung

​Die Kraftfahrzeughilfe unterstützt die berufliche und soziale Teilhabe durch finanzielle Zuschüsse für Fahrzeuganpassungen sowie den Erwerb der Fahrerlaubnis.

Fahrzeuganpassungen und Technik

​Behinderungsbedingte Zusatzausstattungen werden einkommensunabhängig in voller Höhe übernommen. Dies gilt für:

  • Anschaffung: Beispiele sind Lenkhilfen, Spezialsitze oder Automatikgetriebe.
  • Dienstleistungen: Sowohl die Kosten für den fachgerechten Einbau als auch spätere Reparaturen sind abgedeckt.
  • Recherche: Technische Details und Möglichkeiten bietet die Datenbank Externer Link:REHADAT.

Förderung des Führerscheins

​Der Zuschuss zum Erwerb der Fahrerlaubnis orientiert sich am monatlichen Nettoeinkommen des Antragstellers:

  • Volle Übernahme (100 %): Bei einem Einkommen bis 1.320 Euro.
  • Zwei Drittel (66 %): Bei einem Einkommen bis 1.810 Euro.
  • Ein Drittel (33 %): Bei einem Einkommen bis 2.470 Euro.

​Unabhängig vom Einkommen werden Kosten für medizinische Gutachten, Ergänzungsprüfungen oder notwendige amtliche Eintragungen immer in voller Höhe erstattet.

Verfahren und Antragstellung

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Fahrzeugkauf oder dem Ausbildungsbeginn gestellt werden. Ohne eine vorherige Kostenzusage besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung.


 

  • Zuständigkeit: Anträge werden beim zuständigen Kostenträger (z. B. Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) eingereicht. Sollte die Zuständigkeit unklar sein, muss der Empfänger den Antrag intern an die richtige Stelle weiterleiten.
  • Formulare: Ein entsprechendes Formularpaket steht online bei der Externer Link:Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.