Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige
Ehrenamtliche Helfer können auch Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrem Zuhause
- Sie begleiten sie zu Terminen
- Sie helfen beim Einkaufen und im Haushalt.
- Sie gestalten gemeinsam den Alltag, etwa durch Spaziergänge, Kaffee trinken oder Spiele, gemeinsames Kochen.
- Sie entlasten pflegende Angehörige bei der Organisation des Pflegealltags
Wichtig: Sie übernehmen keine körperbezogenen Pflegeleistungen.
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