Kategorie Ortsverband Gäufelden

Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige

Durch neue unbürokratische Regelungen können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Helfende einsetzen.

Die Landesregierung reformiert die Externer Link:Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) und passt sie auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Externer Link:Pflege an. Das ermöglicht niedrigschwellige Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft im Quartier oder dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Externer Link:Hier weiterlesen.