Kategorie Ortsverband Blaustein

Kostenübernahme für Herz-CT

Wichtige Neuerung: Kostenübernahme für Herz-CT durch gesetzliche Krankenkassen

​Seit Januar 2025 gibt es eine bedeutende Verbesserung in der kardiologischen Versorgung für gesetzlich Versicherte. Die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) – besser bekannt als Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie – ist nun Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

Was ist ein Herz-CT?

​Das Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie ist ein nicht-invasives bildgebendes Verfahren. Es dient dazu, Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien präzise darzustellen. Diese Gefäßveränderungen entstehen durch Ablagerungen (Plaques), welche die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels beeinträchtigen können.

Die Vorteile der Untersuchung

​Die chronische koronare Herzkrankheit (KHK) zählt nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Das Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie bietet hier entscheidende Vorteile:

  • Schonendes Verfahren: Im Gegensatz zur herkömmlichen Herzkatheteruntersuchung ist kein operativer Eingriff nötig.
  • Kein Katheter erforderlich: Es muss kein Kunststoffschlauch über die Leiste oder das Handgelenk bis zum Herzen eingeführt werden.
  • Schnelle Diagnose: Die Untersuchung ermöglicht eine unkomplizierte Abklärung bei Verdacht auf eine chronische KHK.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

​Die Untersuchung kann seit dem 1. Januar 2025 über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, sofern der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden soll.

Unser Rat:

Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine KHK? Sprechen Sie aktiv mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Klären Sie im Gespräch, ob die medizinischen Voraussetzungen für ein Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie in Ihrem Fall erfüllt sind und eine Überweisung erfolgen kann.

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