Kostenübernahme für Herz-CT
Wichtige Neuerung: Kostenübernahme für Herz-CT durch gesetzliche Krankenkassen
Seit Januar 2025 gibt es eine bedeutende Verbesserung in der kardiologischen Versorgung für gesetzlich Versicherte. Die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) – besser bekannt als Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie – ist nun Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.
Was ist ein Herz-CT?
Das Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie ist ein nicht-invasives bildgebendes Verfahren. Es dient dazu, Verengungen oder Verschlüsse der Herzkranzarterien präzise darzustellen. Diese Gefäßveränderungen entstehen durch Ablagerungen (Plaques), welche die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels beeinträchtigen können.
Die Vorteile der Untersuchung
Die chronische koronare Herzkrankheit (KHK) zählt nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Das Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie bietet hier entscheidende Vorteile:
- Schonendes Verfahren: Im Gegensatz zur herkömmlichen Herzkatheteruntersuchung ist kein operativer Eingriff nötig.
- Kein Katheter erforderlich: Es muss kein Kunststoffschlauch über die Leiste oder das Handgelenk bis zum Herzen eingeführt werden.
- Schnelle Diagnose: Die Untersuchung ermöglicht eine unkomplizierte Abklärung bei Verdacht auf eine chronische KHK.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Untersuchung kann seit dem 1. Januar 2025 über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden, sofern der Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abgeklärt werden soll.
Unser Rat:
Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine KHK? Sprechen Sie aktiv mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Klären Sie im Gespräch, ob die medizinischen Voraussetzungen für ein Herz-CTkurz fürComputer-Tomographie in Ihrem Fall erfüllt sind und eine Überweisung erfolgen kann.
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