Kategorie Ortsverband Tannhausen

Kosten für Widerspruch und Klage

Kostenübersicht

1. Kosten gemäß Satzung

Für über 70 % unserer Mitglieder reduzieren sich diese Kosten aufgrund Bedürftigkeit erheblich, siehe unten unter Punkt 2.

Widerspruch: 260 Euro 
Klage: 410 Euro 
Berufung: 485 Euro

zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %

2. Kosten für bedürftige Mitglieder

Hilfebedürftigkeit nach Externer Link:Externer Link:§53 der Abgabenordnung.

2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 60 Euro
Klage: 99 Euro 
Berufung: 135 Euro

2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 40 Euro
Klage: 66 Euro 
Berufung: 90 Euro

2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer: 
Widerspruch: 20 Euro
Klage: 33 Euro
Berufung: 45 Euro

3. Fälligkeit

Die Kosten unter Punkt 2 sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.

 

Die einfache Rechtsberatung in Ihrer VdK-Beratungsstelle ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sobald wir für Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können jedoch weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt – und es wird geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht.

Wichtig: Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.

 Externer Link:https://bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/kosten-fuer-widerspruch-und-klage/#c5343