Kosten für Widerspruch und Klage
Kostenübersicht
1. Kosten gemäß Satzung
Für über 70 % unserer Mitglieder reduzieren sich diese Kosten aufgrund Bedürftigkeit erheblich, siehe unten unter Punkt 2.
Widerspruch: 260 Euro
Klage: 410 Euro
Berufung: 485 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %
2. Kosten für bedürftige Mitglieder
Hilfebedürftigkeit nach Externer Link:Externer Link:§53 der Abgabenordnung.
2.1 Unter einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 60 Euro
Klage: 99 Euro
Berufung: 135 Euro
2.2 Ab einem Jahr Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 40 Euro
Klage: 66 Euro
Berufung: 90 Euro
2.3 Ab zwei Jahren Mitgliedschaftsdauer:
Widerspruch: 20 Euro
Klage: 33 Euro
Berufung: 45 Euro
3. Fälligkeit
Die Kosten unter Punkt 2 sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.
Die einfache Rechtsberatung in Ihrer VdK-Beratungsstelle ist grundsätzlich kostenlos und durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Sobald wir für Sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren aktiv werden, können jedoch weitere Kosten anfallen. Diese Kosten werden von Ihrem VdK-Juristen vorab individuell ermittelt – und es wird geprüft, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht.
Wichtig: Wird ein Fall gewonnen, übernimmt die Gegenseite die anfallenden Kosten.
Externer Link:https://bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/kosten-fuer-widerspruch-und-klage/#c5343