Karies bei Kindern: Sechs zahnärztliche Untersuchungen sind Kassenleistung
Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bei dieser untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle und schätzt das Kariesrisiko des Kindes ein. Darüber hinaus beraten die Zahnärzte zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene. Auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist zweimal pro Kalenderhalbjahr eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt das Kinderuntersuchungsheft die bisherigen Kinderzahnpässe. Im Kinderuntersuchungsheft werden die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt.