Juli 2026 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert
Sozialverband VdK Baden-Württemberg zur Krankschreibung am ersten Tag: „Misstrauen wird unsere Wirtschaft nicht voranbringen!“
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die geplante verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag äußerst kritisch. Die Reform sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen, dazu soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
„Mit dieser Reform unterstellt die Regierung einmal mehr, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankmelden, obwohl sie gesund sind. Es unterstellt, dass sie den Sozialstaat missbrauchen“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Doch Misstrauen wird unsere Wirtschaft nicht voranbringen. Als Vertreter der Patientinnen und Patienten wissen wir: Auch wenn es einige ganz wenige Ausnahmen geben mag, sind die meisten Menschen tatsächlich arbeitsunfähig, wenn sie sich krankmelden. Und ganz davon abgesehen: Wir schaffen damit ein gewaltiges Bürokratiemonster für die Arztpraxen, die ohnehin vielerorts schon überlastet sind.“
VdK-Webseminar für alle zum Schwerbehinderten-Ausweis am 24.09.2026
Wie erhalte ich einen Schwerbehinderten-Ausweis – und was bringt er mir? Ab einem Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) von 50 haben Menschen in Deutschland eine Schwerbehinderung. Eine Feststellung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ist beim zuständigen Versorgungsamt möglich. Doch welche Vorteile bringt der Schwerbehinderten-Ausweis? Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es im kostenfreien VdK-Webseminar am Donnerstag, 24. September, online von 16 bis 17 Uhr. Melden Sie sich jetzt direkt an, eine VdK-Mitgliedschaft ist nicht notwendig: Externer Link:www.vdk-bw.de/angebote/webseminare
Referent Ronny Hübsch, Geschäftsführer und Sozialrechtsexperte des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., gibt im VdK-Webseminar einen Überblick zum Thema Schwerbehinderten-Ausweis. Er klärt über die verschiedenen Merkzeichen auf: Von aG „außergewöhnliche Gehbehinderung“ bis TBI „Taubblindheit oder Hörsehbehinderung“. Außerdem geht er auf die wichtigen Nachteilsausgleiche ein, denn diese schaffen faire Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Nachteilsausgleiche sind etwa Pauschbeträge bei der Steuererklärung oder auch praktische Hilfen wie Parkerleichterungen. Außerdem erklärt Ronny Hübsch, wo der Antrag zum Schwerbehinderten-Ausweis gestellt werden muss und was hierbei unbedingt beachtet werden muss – denn es gibt auch einige Fallstricke.
Die VdK-Webseminare geben einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu sozialrechtlichen sowie gesundheitlichen Themen. Sie finden in der Regel einmal im Monat statt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung sinnvoll. Teilnehmer benötigen ein internetfähiges Endgerät, zum Beispiel einen Computer oder ein Tablet.
Gesundes Hören: Schwerhörigkeit am besten sofort behandeln
Studien zeigen: Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen unbehandelter Schwerhörigkeit und einem erhöhten Risiko für kognitive Einschränkungen und Demenzerkrankungen. Es ist also entscheidend schon bei beginnendem Hörverlust zu handeln, rät der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Das Problem ist: Hörverstehen findet im Gehirn statt – nicht im Ohr selbst. Und das Gehirn gewöhnt sich nach und nach an die verminderte Hörwahrnehmung. Deswegen reicht das Hörgerät allein nicht aus, um das Hörvermögen sofort wiederherzustellen. Je länger eine Schwerhörigkeit unbehandelt bleibt, desto stärker bauen sich die dafür zuständigen Verbindungen im Gehirn ab und desto schwieriger wird es, das frühere Sprachverstehen wiederzuerlangen.
Doch es gibt einige typische Anzeichen dafür, dass sich das Hörvermögen verändert hat: Plötzlich scheinen andere Menschen undeutlich zu sprechen oder zu nuscheln. Freunde und Familienmitglieder wiederholen Gesagtes immer häufiger. Besonders schwierig werden Gespräche in größeren Gruppen oder in lauter Umgebung. Hohe Töne werden bei einer altersbedingten Schwerhörigkeit häufig schlechter wahrgenommen. Deshalb fällt es vielen Betroffenen schwerer, Kinder oder Frauen mit höheren Stimmlagen zu verstehen. Das Tückische: Der Prozess verläuft schleichend. Man gewöhnt sich an das schlechtere Hören und bemerkt die Veränderung oft zu spät – beziehungsweise reagiert erst dann, wenn der Leidensdruck zu groß geworden ist. Außenstehenden fällt der Hörverlust meist früher auf. Wer sich hier wiedererkennt, sollte sein Gehör überprüfen lassen. Hörtests sind beim HNO-Arzt oder Hörakustiker möglich. Auch Online-Hörtests können eine erste Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine fachärztliche Untersuchung.
Minijob: Rückkehr in die Rentenversicherung jetzt möglich!
Anspruch auf Reha, Rente und betriebliche Altersvorsorge? All das haben Minijobber nicht, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Dank einer gesetzlichen Neuregelung hat sich das geändert: Seit 1. Juli 2026 können Menschen mit einem Minijob einmalig eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW). Bisher galt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, konnte in diesem Minijob nicht wieder versicherungspflichtig werden. Damit verzichtet dieser Personenkreis auf wichtige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer sich für die Rentenversicherungspflicht entscheidet zahlt vom Lohn einen Eigenanteil von aktuell 3,6 Prozent, während der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent auf das Rentenkonto einzahlt. Der Eigenanteil erhöht zusätzlich den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass hiermit vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch sichert sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Teilhabe aufrechterhalten beziehungsweise begründet werden. Erfüllt sind außerdem die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung wie bisher die „Riester-Rente“ oder ab 2027 ein entsprechend neues Produkt für die private Altersvorsorge. Wichtig: Die Aufhebung der Befreiung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich. Eine erneute Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist danach nicht mehr möglich. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Diese kann hier heruntergeladen werden: Externer Link:www.deutsche-rentenversicherung.de