Januar 2025 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert
Aufruf zur Renten-Demo in Karlsruhe: „Solidarität ist unverhandelbar!“
Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden ruft zur Rentendemo mit anschließender Kundgebung in Karlsruhe auf: Freitag, 7. Februar 2025. Treffpunkt und Start der Demonstration für Zusammenhalt und eine sichere Rente ist um 16 Uhr am Verdi-Haus in der Rüppurrerstraße 1A in Karlsruhe. Um 16.30 Uhr wird es dann eine sozialpolitische Kundgebung auf dem Marktplatz geben.
Die vom VdK-Kreisverband Karlsruhe mitorganisierte Renten-Demo will gemeinsam ein Zeichen setzen gegen Spaltung und für eine gerechte Rentenpolitik – für junge Menschen, die in die Zukunft investieren wollen, genauso wie für ältere Menschen, die nach Jahrzehnten harter Arbeit eine angemessene Absicherung verdienen. Im Fokus der Veranstaltung steht die Forderung nach einer gerechten Rentenreform, die die Rente für alle Generationen sichert. Alle Menschen, die eine faire Rente fordern, sind herzlich eingeladen, in Karlsruhe für die soziale Gerechtigkeit auf die Straße zu gehen und damit ein starkes Signal an die Politik zu senden!
Sicher leben – Online-Vortragsreihe zur Kriminalprävention für Ältere und Junggebliebene
In der neuen Vortragsreihe mit Polizeihauptkommissarin Theresa Alt vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg erfahren Sie, wie Sie sich effektiv vor Kriminalität im Alter schützen können. Die Vortragsreihe wird in Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat angeboten. Die drei Online-Vorträge finden jeweils von 10 Uhr bis 11.30 Uhr statt und sind kostenfrei.
Im ersten Online-Vortrag am 13. Februar 2025 „Sicher an der Haustür“ stellt Ihnen Theresa Alt die häufigsten Betrugsmaschen vor und gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie sich etwa bei unseriösen Spendensammlungen oder falschen Notdiensten selbstbewusst verhalten.
Im zweiten Online-Vortrag am 22. Mai 2025 „Sicher am Telefon“ zeigt Theresa Alt auf, wie Sie Betrugsversuche am Telefon frühzeitig erkennen, egal ob Enkeltrick oder vermeintliche Polizeibeamte, und sich wirksam davor schützen können.
Im dritten Online-Vortrag am 23. Juli 2025 „Sicher unterwegs“ bekommen Sie hilfreiche Tipps im Umgang mit Zahlungskarten oder dazu, wie Sie sich vor Betrügern und Dieben beim Einkaufen oder auf Reisen schützen können.
Direkt in die Online-Vorträge einwählen können Sie sich auf der Website des Landesseniorenrates Baden-Württemberg über den jeweiligen Link in der Vortragsübersicht: Externer Link:https://lsr-bw.de/sonstige-veranstaltungen/.
Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung
Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.
Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.
Schnell anmelden! – Viertes inklusives VdK-Sportwochenende
Vom 15. bis 17. August findet das vierte inklusive Sportwochenende in der Sportschule Steinbach in Baden-Baden statt. Diese Freizeit organisiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS). Einzel- und Teamsportarten, wie Fußball, Rollstuhl-Basketball und Schwimmen, stehen auf dem Programm.
Das Angebot richtet sich an junge Menschen zwischen zehn und 35 Jahren mit und ohne Behinderung. Es kostet einschließlich der zwei Übernachtungen und Vollverpflegung 50 Euro für VdK-Mitglieder. Für Kinder, die kein Mitglied sind, 70 Euro und für Erwachsene ohne Mitgliedschaft 95 Euro sowie für jede weitere Begleitperson 160 Euro. Zu beachten ist, dass pflegerische Tätigkeiten nicht vom Betreuungspersonal übernommen werden können. Alle Zimmer in der Sportschule sind barrierefrei.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht Nicolai Gutting, Vertreter der jüngeren Generation des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg, per E-Mail zur Verfügung: Externer Link:junge-generation@vdk.de. Melden Sie sich bitte direkt per E-Mail bei der gGFiS an: Externer Link:info@ggfis.de. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
Anmeldeschluss ist am Montag, 30. Juni 2025.