Ist die Rente sicher?

Für unsere Kreisverbands-Konferenz am 12.6.26 konnten wir Herrn Prof. Martin Seeleib-Kaiser, Institut für Politikwissenschaft an der Uni Tübingen, Forschungseinheit Vergleichende Public-Policy, für einen sehr interessanten Vortrag zu dem aktuellen Thema „Ist die Rente sicher“ gewinnen.
Derzeitige öffentliche Aussagen
- Wir können uns die Sozialleistungen nicht mehr leisten.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind zu hoch, Kürzungen sind notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
- Die Demographie erfordert eine Rentenreform – immer weniger Beitragszahler*innen müssen immer mehr Rentner*innen unterstützen.
- Den Rentner*innen/Boomern geht es sehr gut und sie sollten einen Beitrag leisten – wir sollten bei Rentner*innen sparen, um das BAföG erhöhen zu können
- Die Kosten der Rentenversicherung sind enorm gestiegen – wir können uns die Kosten der Rentenversicherung nicht mehr leisten. Heute liegen die Ausgaben für die Rente in etwa auf dem Niveau der achtziger Jahre!
Professor Seeleib-Kaiser stellte zur Beschäftigungsquote folgendes fest:
- Es waren noch nie so viele Personen beschäftigt wie in der jüngsten Vergangenheit. Die Beschäftigungsquote sowie die geleisteten Arbeitsstunden haben Höchstwerte erreicht und das de facto Rentenalter ist in den vergangenen Jahrzehnten wieder gestiegen. Dagegen stehen niedrige Renten und Armut im Alter!
- Die Renten in Deutschland sind im Vergleich zu einer ganzen Reihe anderer westeuropäischer Länder eher niedrig – die Umverteilung in der Alterssicherung ist sogar in den USA höher und die Armutsraten sind in Deutschland vergleichsweise hoch.
Ja, es gibt Reformbedarf in der Alterssicherung:
- Armutsfeste Mindestrente für alle Personen im Rentenalter
- Abschaffung der Privilegierung von Beamt*innen und Politiker*innen
- Vollständige Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeshaushalt (ca. 40 Milliarden EUR p.a.)
- Erhöhung der Beschäftigungsquote und des Arbeitsvolumens von Frauen, um den Gender Gap in der Alterssicherung zu minimieren. Dazu braucht es aber eine bezahlbare und zuverlässige Kinderbetreuung in der Kita und in der Ganztagsschule. Dies zeigt der Vergleich mit anderen Ländern.
- Abschaffung der Altersdiskriminierung durch ‘Zwangsverrentung’ bei Eintritt des gesetzlichen Rentenalters; d.h. ältere Beschäftigte sollen zukünftig selber entscheiden können, wann sie in Rente gehen.
- Stärkung der betrieblichen Alterssicherung; Pflicht zu betrieblicher Alterssicherung nach holländischem Modell - Branchenregelungen durch kollektivvertragliche Vereinbarungen
Am Schluss seines Vortrags ging er auf die Reformansätze des Sachverständigenrates ein, dieser plädiert für folgende Maßnahmen:
- Renteneintrittsalter dynamisieren: Die Kopplung an die Lebenserwartung soll die demografische Entwicklung systematisch berücksichtigen. Steigt die Lebenserwartung, verlängert sich anteilig die Erwerbsphase.
- Kapitaldeckung stärken: Eine stärkere Rolle kapitalgedeckter Elemente kann helfen, die Lasten breiter zu verteilen und langfristige Renditechancen zu nutzen. Dies betrifft sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge. Dies darf aber nur zusätzlich zur gesetzlichen Rente geschehen, das heißt die gesetzliche Rente darf nicht gekürzt werden.
- Transparenz erhöhen: Versicherungsfremde Leistungen sollten konsequent aus Steuermitteln finanziert werden. Dies würde die tatsächliche Belastung des Systems klarer sichtbar machen und die gesetzliche Rente um 40 Mrd. € im Jahr stärken.
- Flexibilisierung statt Fixierung: Statt starrer Haltelinien empfiehlt der Rat mehr Anpassungsfähigkeit, um auf demografische und ökonomische Veränderungen reagieren zu können.
Der Arbeitsmarkt als Schlüsselgröße
- Der Sachverständigenrat unterstreicht, dass Rentenpolitik nicht isoliert betrachtet werden darf. Entscheidende Stellschrauben liegen im Arbeitsmarkt:
- höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen durch gute Kinderbetreuung
- keine Zwangsverrentung älterer Beschäftigten
- qualifizierte Zuwanderung mit klaren Integrationsstrukturen.
Diese Faktoren können helfen, die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung zu stabilisieren und die Beitragsdynamik zu dämpfen.