Info zur Steuerpflicht bei der Erwerbsminderungs-Rente

Steuerpflichtig durch die Erwerbsminderungs-Rente?
Wenn die Externer Link:Erwerbsminderungsrente (EM – Rente kurz für Erwerbsminderungsrente) endlich bewilligt wird, spüren die meisten Menschen große Erleichterung. Doch manchmal weicht dieses Gefühl, wenn sie feststellen, dass sie durch die Zahlung (wieder) in die Steuerpflicht rutschen.
Denn die Erwerbsminderungsrente muss, wie eine Externer Link:Altersrente auch, als Einkommen versteuert werden. Allerdings geschieht dies derzeit noch nicht in voller Höhe. Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt, wie groß der sogenannte steuerpflichtige Rentenanteil ist.
Bei der Rente gilt seit 2005 das “Prinzip der nachgelagerten Besteuerung”. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Anteil, der versteuert werden muss. Pro Jahr gilt ein Zuwachs an 0,5 %. Ab 2058 ist die Rente zu 100 % zu versteuern.
Eine vollständige Tabelle finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) unter Externer Link:Externer Link:§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte.
Auf der Website der Deutschen Externer Link:Rentenversicherung finden Sie detaillierte Informationen zur Besteuerung von Renten: Externer Link:Externer Link: Broschüre “Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht”
Achtung: Der VdK darf keine Hilfe zur Steuererklärung leisten - da wendet man sich am Besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater!