Kategorie Ortsverband Oberkochen

Info: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Ein Stapel von Euro-Münzen, im Hintergrund sind auch Euroscheine zu sehen, auf einem Stapel von Münzen sitzt die Figur eines Rentnerpärchens.
Info zur Steuererklärung © iStock.com/Klaus-Schneider

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Der jährliche Grundfreibetrag für Rentner bei der Steuererklärung beträgt für das Jahr 2024 für Alleinstehende 11.784 Euro und für           Verheiratete 23.568 Euro.

Das Finanzamt fordert Rentnerinnen und Rentner nicht automatisch zur Steuererklärung auf. Diese müssen deshalb selbst im Blick behalten, ob sie steuerpflichtig sind. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. 

Auch wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, kann über die Jahre durch Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht rutschen. Dies bedeutet aber nicht, dass dann tatsächlich Steuern fällig werden, beruhigt die VLH. Abzüge, wie etwa Krankheitskosten, Kosten für Versicherungen, Handwerker oder Spenden, können die Steuerlast senken und dafür sorgen, dass die Rente steuerfrei bleibt.

Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben?

Die Steuerklärung 2024 muss dem Finanzamt bis zum 31. Juli 2025 vorliegen. Unterstützen ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026. Bei einer freiwilligen Steuererklärung endet die Frist am 31. Dezember 2028. Bei triftigen Gründen kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.

Der VdK kann keine Hilfe zur Steuererklärung leisten - da wendet man sich am Besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater!

Der VdK darf zu Steuern nicht beraten. Preiswerte Hilfe bieten Lohnsteuerhilfevereine: Externer Link:Externer Link:www.vlh.de