Kategorie Ortsverband Scharenstetten

Immunvermittelten Small-Fiber-Neuropathie, also einer Schädigung der Nervenfasern. Diffuses Krankheitsbild und Nachwirkungen einer Corona-Impfung im Jahr 2021.

Hanna Stoll
© Yannick Rehfuss

Ihr Kampf wird belohnt: Hannah Stoll bekommt jetzt endlich ihre Behandlung

 

 

Im Mai 2024 erhielt Hannah Stoll zum ersten Mal eine Diagnose für ihre Erkrankung. Dennoch wollte ihre Krankenkasse nicht für die Behandlung zahlen. Aber die 26-Jährige gab nicht auf.

„Jetzt wird es Zeit“, sagt Hannah Stoll. Die 26-Jährige leidet seit ihrer Corona-Impfung im Jahr 2021 an einem diffusen Krankheitsbild. Den Schmerz, der sie an mehreren Körperstellen empfindet, sei mal brennend, mal stechend, mal drückend - und in letzter Zeit vor allem zunehmend.

Inzwischen hat Stoll eine wahre Odyssee an Arztbesuchen durch ganz Deutschland hinter sich. Helfen konnte ihr lange Zeit keiner. Das änderte sich erst im Mai dieses Jahres. „Bis dahin hatte ich das Gefühl, dass alle mit mir überfordert waren“, sagt Stoll.

Bei einer Hautbiopsie stellte sich heraus, dass Stolls Nervenfaserdichte viel zu gering ist. Ihr behandelnder Arzt vom Uniklinikum Tübingen stellte daraufhin zum ersten Mal eine Diagnose auf: Stoll leide unter einer immunvermittelten Small-Fiber-Neuropathie, also einer Schädigung der Nervenfasern. Und das kann behandelt werden, jedoch weigerte sich Stolls Krankenkasse zunächst, dafür aufzukommen.

Körperfremde Eiweiße sollen den Umschwung bringen

Als Begründung führte die Krankenkasse an, dass es bislang keine fundierte Studienlage zu der Anwendung von körperfremden Eiweißen bei einer Small-Fiber-Neuropathie gebe. In der Begründung zitierte Stolls Krankenkasse den Medizinischen Dienst, der gewissermaßen als Gutachter für die Krankenkassen auftritt. Dieser sprach sich zwar ebenfalls gegen die Kostenübernahme aus - jedoch mit einer Ausnahme: Ein befristeter Therapieversuch sei aus Sicht des Dienstes denkbar.

Ich habe wieder Hoffnung.

Hannah Stoll

Diesen Strohhalm nutze das Uniklinikum Tübingen, das für Stoll einen Widerspruch formulierte. Darin beruft sich das Klinikum außerdem auf den sogenannten Nikolaus-Beschluss. Demzufolge können Krankenkassen in Ausnahmefällen - wenn das Leben bedroht oder schwer eingeschränkt ist, was bei Stoll der Fall sei - für Behandlungen aufkommen, selbst wenn es keine Studiengrundlage gebe.

Eine solche Grundlage gebe es für die immunvermittelte Small Fiber Neuropathie zwar aufgrund geringer Fallzahlen und kurzer Beobachtungszeiträume nicht. „Dennoch spricht die Expertenmeinung im deutschsprachigen Raum eindeutig für den Einsatz von intravenösen Immunglobulinen“, heißt es im Widerspruch. Diese Behandlungsform werde am Klinikum auch bei mehreren Patienten bereits angewandt und die Behandlungskosten von vielen Krankenkassen übernommen.

Der Einspruch zeigte Erfolg - und zwar schneller als gedacht. Binnen zwei Tagen erreichte Stoll die Genehmigung für die Therapie.

Therapie startet im Januar

Somit ist der Weg frei für Stolls Therapie. Diese begann Ende Januar 2025 im Uniklinikum Tübingen und soll in vier vierwöchigen Zyklen als Infusion verabreicht werden. Ende März muss dann ein erneutes Gutachten für die Krankenkassen erstellt werden. Sollte die Therapie erfolgreich sein, werden weitere Sitzungen folgen.

Trotz der langen Wartezeit auf den Therapiestart verspürt Stoll Erleichterung. „Ich habe wieder Hoffnung“, sagt sie.