Kategorie Ortsverband Oberkirch

Hochwertige Hörhilfen trotz Kostengrenze

Hörgeräte LV Hessen-Thüringen
Hörgeräte LV Hessen-Thüringen © VdK Landesverband Hessen-Thüringen/Saarland

Viele Hörgeschädigte erhalten von ihrer Krankenkasse nur ein Hörgerät zum Festbetrag. Dies muss nicht akzeptiert werden. Wann eine höherwertige Versorgung in Frage kommt und wer die Kosten trägt, erklärt VdK-Expertin Loren Weber im Video. Externer Link:https://youtu.be/WEaOZ5aajmk

 

Im Video werden unter anderem die folgenden Fragen geklärt: 

  • Habe ich bei Hörhilfen einen Anspruch auf Kostenübernahme?
  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
  • Wozu ist die Krankenkasse verpflichtet?  Kann ich mir die Hörhilfe selbst besorgen?
  • und vieles mehr