Kategorie Ortsverband Tannhausen

Hilfsmittel bei Behinderungen

Hilfsmittel nach Empfehlung durch SPZ oder MZEB

Immer wieder warten Menschen mit Behinderung viel zu lange auf Hilfsmittel, weil die Externer Link:Krankenkasse sich bei der Prüfung des Antrags viel Zeit nimmt. Bei Ablehnung folgen oft lange, nervenaufreibende Widerspruchsverfahren. Dies soll künftig besser werden. Nach dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene künftig einfacher und schneller ihre dringend benötigten Hilfsmittel erhalten.

Dem Gesetz zufolge wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn die oder der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum) oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEBkurz fürMedizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen) behandelt wird und das Hilfsmittel von Ärztinnen oder Ärzten empfohlen wird. Wichtig ist bei dem Antrag, dass die Empfehlung des SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum oder MZEBkurz fürMedizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nicht älter als drei Wochen ist