Kategorie Ortsverband Sindelfingen

„Gewinn für die Nächstenpflege im Land“

Das Sozialministerium hat die Unterstützungsangebote-Verordnung reformiert: Seit Dezember 2024 ist damit der sogenannte Entlastungsbetrag für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe leichter zugänglich. Das heißt, Pflegebedürftige können die aktuell 131 Euro leichter abrufen, weil bürokratische Hürden abgebaut wurden. Eine Regelung für die Mini- Jobber fehlt jedoch nach wie vor.

Weitere Informationen unter diesem Link:
bw.vdk.de/politik/artikel/entlastungsbetrag-endlich-zugaenglicher/