Finanzämter erhalten Grad der Behinderung jetzt automatisch
Erleichterung beim Behinderten-Pauschbetrag:
Seit 1. Januar übermitteln Versorgungsämter GdBkurz fürGrad der Behinderung-Daten digital ans Finanzamt. Papiernachweise entfallen, in der Steuererklärung reichen künftig GdBkurz fürGrad der Behinderung und Merkzeichen.
Bisher mussten alle, die den Externer Link:Externen Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend machen wollten, Bescheide oder Ausweise in Papierform oder als Scan beim Finanzamt einreichen. Seit 1. Januar übermitteln die Versorgungsämter die Daten automatisch und digital an die Finanzämter, wenn sie einen Externer Link:Externen Grad der Behinderung (GdB) neu feststellen oder diesen ändern.
Dann entfällt für die Betroffenen der Nachweis in der bisher üblichen Form. Das soll die Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Wichtig: Externer Link:Externe Schwerbehindertenausweise und Bescheide in Papierform, die vor dem 1. Januar ausgestellt wurden und noch gültig sind, werden weiterhin berücksichtigt – es sei denn, die Feststellungen ändern sich vor Ablauf der Gültigkeit.
VdK / Von: Kristin Enge