Februar 2026 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert
Landtagswahl: Nutzen Sie die Macht Ihrer Stimme am 8. März 2026!
Bei der Landtagswahl stimmen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wieder über die politische Zukunft der nächsten fünf Jahre im Land ab. Hier zählt jede Stimme – denn Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie entscheiden mit, wer Mitglied im Landtag wird und darüber, wer zum Beispiel über die Finanzen für Bildung und Pflege entscheidet. Nicht wählen zu gehen, ist keine Option. Denn dann entscheiden andere für Sie.
Deswegen unser Appell an Sie: Wenn Sie noch nicht per Briefwahl gewählt haben, gehen Sie am Sonntag, 8. März 2026, ins Wahllokal und nutzen Sie die Macht Ihrer Stimme! Sie entscheiden heute für Ihr Morgen. Auf unserer Homepage erfahren Sie alles Wichtige zum Wahlverfahren und zur barrierefreien Wahl. Sie finden außerdem die Antworten der Spitzenpolitikerinnen und -politiker auf unsere VdK-Forderungen: Externer Link:www.vdk-bw.de/politik/
„Jeder Dritte bekommt schon jetzt Sozialhilfe!“ – Eigenanteil in der stationären Pflege steigt drastisch: VdK fordert mutige Pflegereform
Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter: im Jahr 2026 auf 3532 Euro monatlich im ersten Jahr. Das heißt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen für einen Heimplatz im ersten Jahr jeden Monat 3532 Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen, zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag der Eigenanteil monatlich im ersten Jahr noch bei 2907 Euro. „Etwa jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon heute Sozialhilfe! Das sind 28 250 Menschen (Ende 2024) allein in Baden-Württemberg. Obwohl diese Menschen ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge pünktlich in die Pflegeversicherung gezahlt haben! Das ist beschämend“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg der Presse.
„Und was 3532 Euro Eigenanteil heißen wird schnell klar, wenn man sich die Durchschnittsrente in Deutschland anschaut: Männer bekamen Ende 2024 gerade einmal 1405 Euro, Frauen 955 Euro. Wer kann da 3532 Euro monatlich für die stationäre Pflege im Pflegeheim zahlen?“ Der Sozialverband VdK Baden- Württemberg e.V. fordert eine mutige nachhaltige Pflegereform und endlich die Übernahme der Investitionskosten durch das Land Baden-Württemberg.
Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten. „Das Land muss hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Das wäre ein nachhaltiger Schritt in die richtige Richtung. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.
Sozialverband VdK Baden-Württemberg: 17,5 Millionen im Jahr 2025 für VdK-Mitglieder erstritten
13.000 Widerspruchs- und Klageverfahren führten die VdK-Juristen im vergangenen Jahr – eine Steigerung um 6,5 Prozent. Dabei konnten sie mehr als 17,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstreiten. Fast 80.000 Beratungen wurden in den 34 hauptamtlichen VdK-Beratungsstellen im vergangenen Jahr erfasst – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein neuer Rekord! Der Beratungsbedarf ist weiterhin riesig – und diese erfassten Daten sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn alle Beratungen, die rein ehrenamtlich in den 52 VdK-Kreisverbänden und über 1000 VdK-Ortsverbänden geführt wurden, sind hier gar nicht inbegriffen.
Sie benötigen eine Beratung im Sozialrecht? In insgesamt 34 VdK-Beratungsstellen, von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen, beraten Sie unsere erfahrenen VdK-Juristen in ganz Baden-Württemberg rund um die Leistungen der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- oder Rentenversicherung. Ihre nächstgelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie über unsere „VdK vor Ort“-Suche – aktivieren Sie den Filter „Rechtsberatung“ und geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein: Externer Link:www.vdk-bw.de/vdk-vor-ort
Neuer VdK-Podcast zum Thema Sterben: Mein Lebensende
Sterben gehört zum Leben – und doch fällt es vielen Menschen schwer darüber zu sprechen. Der VdK-Podcast nähert sich diesem Thema bewusst sachlich, informativ und orientierend an. Welche Versorgung und Hilfe stehen mir zu, wenn ich sterbe? Welche Rechte haben Menschen in ihrer letzten Lebensphase? Wie gelingt Selbstbestimmung am Lebensende?
Greta Schuler und Željka Pintarić, zwei erfahrene Patientenberaterinnen, sprechen im Podcast über die Rechte von Patientinnen und Patienten, Palliativmedizin, Hospizangebote, Pflege und rechtliche Vorsorge. Dabei wird deutlich: Niemand muss diese Phase allein bewältigen – vorausgesetzt, er kennt die bestehenden Unterstützungsangebote und Ansprüche. Gleich reinhören auf allen gängigen Podcast-Plattformen: Externer Link:https://bw.vdk.de/medien/podcast/