Kategorie Ortsverband Rosengarten

Februar 2025 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert

Pflege-Eigenanteil steigt 2025 drastisch: „Das ist demütigend und respektlos!“

 Die Eigenbeteiligung bei vollstationärer Pflege im Land steigt weiter drastisch: im Jahr 2025 auf 3237 Euro monatlich im ersten Jahr, so die Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. Pflege führe schnurstracks in die Altersarmut, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2984 Euro monatlich im ersten Jahr. 

„Diese Pflege-Eigenbeteiligung für die Versicherten ist demütigend und respektlos! Die Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Und dann müssen sie im Alter 3237 Euro monatlich zuzahlen, wenn sie ins Pflegeheim kommen!“, sagt VdK-Landesvorsitzender Hotz. „Von was sollen die Menschen diese Beiträge denn aufbringen? Bei Frauen liegt die reguläre Altersrente nach allen Abzügen im Schnitt bei 908 Euro, Männer haben durchschnittlich 1348 Euro reguläre Altersrente. Das zeigt doch: Pflegebedürftigkeit führt die Menschen so schnurstracks in die Altersarmut! Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist jetzt zwingend notwendig.“ 

Das Land Baden-Württemberg muss endlich seine Pflicht erfüllen und die Pflegebedürftigen bei den Investitionskosten entlasten, fordert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. Das Land Baden-Württemberg legt aktuell die Investitionskosten für den Bau und die Instandhaltung der Pflegeheime komplett auf die Pflegebedürftigen um. Im Schnitt zahlt jeder Pflegebedürftige im Land 460 Euro monatlich rein an Investitionskosten.

 18,8 Millionen Euro erstritten – VdK-Sozialrechtsberatung erzielt neuen Rekord

Und nach 2023 wieder ein Rekordergebnis: Die Sozialrechtsreferenten des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. erstritten allein 2024 hier im Land die Rekordsumme von 18,8 Millionen Euro an Rückzahlungen. Über 12.000 Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren hatten die 65 VdK-Juristinnen und -Juristen 2024 im Land geführt – gegen Rentenbescheide, die Krankenkasse und die Pflegekasse. Ein klares Zeichen des steigenden Drucks auf die Sozialsysteme und die einzelnen Menschen.

Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,3 Millionen Mitgliedern zu den größten Sozialverbänden in Deutschland. Seit über 70 Jahren setzt er sich für soziale Gerechtigkeit ein, berät seine Mitglieder im Sozialrecht und vertritt sie vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Beratungsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Unterstützung und Beratung. In Baden-Württemberg hat der Sozialverband VdK aktuell über 268.000 Mitglieder und unterstützt in 34 Beratungsstellen vor Ort: von Tauberbischofsheim in Franken bis Radolfzell am Bodensee.

Einladung zur großen Gesundheitsmesse – Grünsfelder Gesundheitstage am 10. und 11. Mai 2025 

„Erste Hilfe – Blutspende“ ist das Thema der vierten Grünsfelder Gesundheitstage am Muttertagswochenende vom 10. bis zum 11. Mai 2025 in der Externer Link:Stadthalle Grünsfeld. Und diese Gesundheitsmesse ist längst eine Institution: Rund 10.000 Besucher hatten die letzten Grünsfelder Gesundheitstage im Mai 2023 besucht. Die Großveranstaltung wird wie immer vom Kreisverband des Sozialverbands VdK Tauberbischofsheim in Kooperation mit der Stadt Grünsfeld organisiert. Der Eintritt ist frei.

Rund 40 Fachvorträge zu den Themen Rente, Pflege und Gesundheit sind geplant, 35 Aussteller werden erwartet, dazu wird es ein buntes Unterhaltungsprogramm und eine umfassende Bewirtung geben. Die Festrede wird Hans-Josef Hotz halten, Landesverbandsvorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V.

„Herzliche Einladung an alle Menschen hier in der Region!“, sagt Kurt Weiland, VdK-Kreisvorsitzender von Tauberbischofsheim. „Kommen Sie vorbei, informieren Sie sich, lernen Sie den Sozialverband VdK kennen und die Ehrenamtlichen hier vor Ort und haben Sie eine gute Zeit mit uns!“

VdK-Patientenberatung: Informationen zur elektronischen Patientenakte 

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit 15. Januar 2025 stufenweise für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die elektronische Patientenakte ist eine von Versicherten zu führende digitale Akte. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. (Zahn-)Arztpraxen oder Krankenhäuser befüllen die Patientenakte mit Informationen wie zum Beispiel Medikationsplänen, Laborbefunden, Arztbriefen oder Röntgenbildern. Nutzen kann man die ePA auf digitalen Endgeräten, also auf dem Smartphone oder auf dem PC oder Laptop.

„Wem Versicherte Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte geben, bestimmen sie selbst. Ein Widerspruch darf für Versicherte keine negativen Auswirkungen haben. Natürlich kann die ePA nach einem Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt wiedereingerichtet werden“, so Željka Pintarić von der Patientenberatung des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V.

Der Vorteil der elektronischen Patientenakte ist, dass Gesundheitsdaten digital und jederzeit, auch im Notfall, direkt zur Verfügung stehen. Das erleichtert die weitere Behandlung beim Hausarzt, aber auch den Facharztbesuch oder einen Arztwechsel.  Damit die ePA ein echtes Erfolgsrezept für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem wird, müssen eventuelle Sicherheitsmängel, auf die im Dezember unter anderem der Chaos Computer Club hingewiesen hatte, aus der Welt geschafft werden, fordert der Sozialverband VdK und kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderung von der Nutzung der elektronischen Patientenakte ausgeschlossen sind. Weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte im VdK-Podcast: Die elektronische Patientenakte unter: Externer Link:https://bw.vdk.de/medien/podcast/.