Kategorie Ortsverband Blaustein

Fälligkeit Mitgliedsbeitrag

Am 1. Februar wird unser Mitgliedsbeitrag fällig. Er beträgt 84,00 Euro jährlich für Hauptmitglieder, 42,00 Euro für Ehegatten, Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft, Kinder, Jungmitglieder (bis 35 Jahre), Empfänger von Grundsicherung oder bei Erwerbsminderung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII, 4. Kapitel).


Die Abbuchung erfolgt werktags zum Monatsanfang. Ihre Mitgliedsnummer ist die Mandatsreferenz, unsere Gläubiger Identifikationsnummer lautet: DE34ZZZ00000115369. Nähere Informationen beim Sozialverband VdK BadenWürttemberg e.V., Telefon: 0711 619 56-0
 

Von Ihrem Mitgliedsbeitrag bleibt nur der geringste Teil bei uns vor Ort. Der Rest wird verwendet, um die vielfältigen Aufgaben des Sozialverbands VdK zu finanzieren. Zum Beispiel unsere so wichtige Sozialrechtsberatung in der Ulmer Wichernstraße. Diese kann nur erhalten bleiben durch die Solidarität aller VdK Mitglieder. Wir stehen füreinander ein und helfen Menschen in Not.


Der geringe Mitgliedsbeitrag pro Jahr ist gemäß § 50 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig und wird ohne weiteren Nachweis anerkannt. Viele Finanzämter wissen nicht, dass der Sozialverband VdK gemeinnützig ist. Wir empfehlen, von unserer Mitgliederverwaltung (mitgliederverwaltung-bw@vdk.de) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer eine Bestätigung über die Zahlung anzufordern.