Kategorie Ortsverband Oberkochen

Erhöhung des Rentenalters für schwerbehinderte Menschen ab 01.01.2026

Änderung ab 01.01.2026
Jahrgang 1964 erstmals betroffen © Sozialverband VdK Deutschland

 Wichtige Information des VdK-Ortsverbandes!

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters für schwerbehinderte Menschen, einschließlich des Wegfalls des Vertrauensschutzes ab dem Geburtsjahrgang 1964, wurde bereits 2007 beschlossen und begann schrittweise 2012

Der Wegfall des Vertrauensschutzes ist die gravierendste Änderung im Rentenrecht für schwerbehinderte Menschen seit fast zwei Jahrzehnten und bedroht die finanzielle Sicherheit dieser bereits benachteiligten Gruppe.

Mit dem Wegfall des Vertrauensschutzes nach § 236a SGB VI gilt ab 1.1.2026:

Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag (regulär) : erst ab 65 Jahren 


Frühestmöglicher Rentenbeginn: 62 Jahre – aber mit maximalem Abschlag von 10,8 % 

der sich aus der Differenz 62 Jahre und 65 Jahre

 = 3 Jahre = 36 Kalendermonate x 0,3 = 10,8%

(maximaler Abzug, bei späterem Renteneintritt, weniger Abzug!)

Link zur Info vom VdK Deutschland:

Externer Link:https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/renteneintritt-fuer-schwerbehinderte-menschen-das-aendert-sich-2026/