Kategorie Ortsverband Vellberg

Dezember 2024 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert

„Gewinn für die Nächstenpflege im Land“ – Entlastungsbetrag für die Pflege wird endlich leichter zugänglich

 „Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. „Endlich erfährt auch die nachbarschaftliche, ehrenamtliche Hilfe in der häuslichen Pflege Wertschätzung und all die Pflegebedürftigen im Land haben einen deutlich einfacheren Zugang zum Entlastungsbetrag. Das ist ein großer Gewinn für die Nächstenpflege hier im Land!“ 448.642 Menschen werden im Land zuhause gepflegt. Nach einer Studie des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 nur rund 23 Prozent den Entlastungsbetrag abgerufen. Hohe bürokratische Hürden standen im Weg.

„Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist zur Unterstützung der Pflegenden in der häuslichen Pflege gedacht. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. gemeinsam mit anderen Sozialverbänden dafür stark gemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer abgerufen werden kann. Eben auch für die Nachbarin, die bei der Haushaltsführung hilft, für den Bekannten, der mal eben schnell einkaufen geht, die Studentin, die zum Arzt begleitet. Durch die Landes-Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung ist das jetzt möglich. Künftig kann für ehrenamtlich Helfende in der Pflege der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Nach wie vor fehlt jedoch eine Regelung für Mini-Jobber. „Denn dann könnten Pflegende den Entlastungsbetrag beispielsweise auch für ihre im Mini-Job angestellten Haushaltshilfen verwenden. Auch diese leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung der häuslich Pflegenden!“, so Hans-Josef Hotz.

 

Neu für gesetzlich Versicherte: Anspruch auf amalgamfreie Zahnfüllungen ohne Mehrkosten  

Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden. Der Grund ist eine EU-Verordnung. Ausnahme: Die Zahnärztin beziehungsweise der Zahnarzt hält eine Amalgam-Füllung aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig – zum Beispiel bei Allergien gegen andere Füllungen. Das Amalgamverbot bezieht sich nur auf zukünftige Füllungen. Bestehende intakte Füllungen müssen nicht entfernt werden. Das Gesundheitsrisiko besteht beim Einsetzen und Aufbohren von Füllungen, weil dabei Quecksilber freigesetzt wird. Beim Beschleifen entstehen außerdem gesundheitsschädliche Quecksilberdämpfe, die eingeatmet werden können. 

Bisher waren zahnfarbene Kunststofffüllungen, sogenannte Komposite, nur Kassenleistung bei Füllungen im Frontzahnbereich und für Kinder unter 15 Jahren sowie für schwangere und stillende Frauen. Gesetzlich Versicherte haben ab Januar 2025 Anspruch auf hochwertige amalgamfreie Zahnfüllungen, ohne dafür Mehrkosten zahlen zu müssen. Sowohl im Frontzahn- als auch Seitenzahnbereich sind künftig Füllungen, die in mehreren Schichten, aber ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden, zuzahlungsfrei. VdK-Tipp: Sollte Ihre Praxis dennoch Mehrkosten verlangen, fragen Sie nach, warum die Füllung trotz Neuregelung keine Kassenleistung ist.

 

„Teilhabe Jetzt!“: Video-Reihe zum Bundesteilhabegesetz gestartet

 Mit dieser neuen YouTube-Reihe informiert die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer über Inklusion im Alltag und die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). „Das BTHG schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betonte Simone Fischer am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, in Stuttgart. „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nichts weniger als die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“ 

Die neue Video-Reihe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion hat: auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und auf die Gesellschaft insgesamt. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden“, sagt Simone Fischer. „Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“

 Die ersten vier Videos sind bereits auf YouTube eingestellt. Sie finden sie unter: Externer Link:https://www.youtube.com/@behindertenbeauftragte-bw.

 

 Aufgepasst: Riester-Zulage bis Jahresende sichern

Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. 

In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparenden die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben beispielsweise durch Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergelds oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag oder gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter Externer Link:www.ihre-vorsorge.de oder unter Externer Link:www.riester.deutsche-rentenversicherung.de.