Kategorie Ortsverband Argenbühl

Der Ortsverband Argenbühl informiert:

Sicher leben – Online-Vortragsreihe zur
Kriminalprävention für Ältere und Junggebliebene
In der neuen Vortragsreihe mit
Polizeihauptkommissarin Theresa Alt vom
Landeskriminalamt Baden-Württemberg erfahren
Sie, wie Sie sich effektiv vor Kriminalität im Alter
schützen können. Die Vortragsreihe wird in
Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat
angeboten. Die drei Online-Vorträge finden
jeweils von 10 Uhr bis 11.30 Uhr statt und sind
kostenfrei.
Im ersten Online-Vortrag am 13. Februar 2025
„Sicher an der Haustür“ stellt Ihnen Theresa Alt
die häufigsten Betrugsmaschen vor und gibt
Ihnen konkrete Tipps, wie Sie sich etwa bei
unseriösen Spendensammlungen oder falschen
Notdiensten selbstbewusst verhalten. Im zweiten
Online-Vortrag am 22. Mai 2025 „Sicher am
Telefon“ zeigt Theresa Alt auf, wie Sie
Betrugsversuche am Telefon frühzeitig erkennen,
egal ob Enkeltrick oder vermeintliche
Polizeibeamte, und sich wirksam davor schützen
können. Im dritten Online-Vortrag am 
23. Juli 2025 „Sicher unterwegs“  
bekommen Sie hilfreiche Tipps im Umgang mit Zahlungskarten
oder dazu, wie Sie sich vor Betrügern und Dieben
beim Einkaufen oder auf Reisen schützen können.
Direkt in die Online-Vorträge einwählen können
Sie sich auf der Website des
Landesseniorenrates Baden-Württemberg über
den jeweiligen Link in der Vortragsübersicht:
lsr-bw.de/sonstige-veranstaltungen/.
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Härtefallregelung bei Zahnersatz –
kostenfreie Regelversorgung
Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz
benötigen, haben Anspruch auf einen
Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit
einem besonders geringen Einkommen erhalten
einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung
für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass
die monatlichen Bruttoeinnahmen eine
festgesetzte Einkommensgrenze nicht
überschreiten. Mit der Härtefallregelung können
Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung
erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich
festgelegte Standardtherapie.
Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte
Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr
monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von
1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit
einem Angehörigen zusammenwohnen, wird
eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von
2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem
weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze
jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige
im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute
sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen,
die beispielsweise Sozialhilfe oder das
Bürgergeld erhalten, erfolgt keine
Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch
unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für
Studenten mit BAföG-Anspruch
(Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für
Bewohner von Pflegeheimen, wenn die
Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom
Sozialhilfeträger übernommen werden.
Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze
liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss
bekommen. Dieser wird dann individuell
berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in
jedem Fall, den Härtefall vor der
Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu
beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der
Krankenkasse oder bei der Zahnärztin
beziehungsweise dem Zahnarzt.
Für den VdK-Ortsverband Argenbühl:
Georg Mayer, Oberharprechts 1,
Tel.: 07566 1582,
E-Mail: schorsch-mayer@t-online.de