Kategorie Ortsverband Neckartailfingen-Altdorf

Blauen Sonderausweis zum Parken

Immer wieder ist dieses Thema Schwerpunkt unserer Beratungen.Viele ,die diesen Ausweis beantragt haben und deren Antrag und schließlich auch deren Widerspruch abgelehnt wurde,fühlen sich ( sehr oft fälschlicherweise) ungerecht behandelt.Die Eintragung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erfolgt nur bei bestimmten sehr schweren Beeinträchtigungen. Als Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens DAUERND nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kfzkurz fürKraftfahrzeug.bewegen können. Hierzu zählen, um einige Beispiele zu nennen, Querschnittsgelähmte und Oberschenkelamputierte sowie Personen mit sehr schweren Erkrankungen inneren Organe.

Um den blauen Parkausweis zu beantragen -in der Regel bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt- benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen 

.aG  ( außergewöhnlich gehbehindert)

BL (Blind)

.Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

.Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen ( zum Beispiel Amputation beider Arme )

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar.Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen,sondern auf den Inhaber.Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen ,wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.Nur mit dem blauen Parkausweis darf auf Behinderten- Parkplätze mit Rollstuhl- Symbol geparkt werden.Der " blaue Parkausweis " gilt in allen Staaten der Europäischen Union.