Bildungsurlaub für ehrenamtliche Schulungsteilnehmer
Seit diesem Jahr ist nun auch der VdK als "Bildungsurlaubswürdig"
anerkannt. Das heißt, Arbeitgeber müssen die Mitarbeiter, die
ehrenamltlich an VdK Schulungen teilnehmen, freistellen (max. 5 Tage).