Beitrag von Roger Hahn zur Debatte über Eingliederungshilfe

Als Vorsitzender der AGSV BW unterstütze ich ausdrücklich die Stellungnahme der Landes-Behindertenbeauftragten Nora Welsch vom 14. Januar 2026, Externer Link:hier:
Die jüngsten Äußerungen führender Kommunalpolitiker, insbesondere die Rede vom Abschied vom Schlaraffenland im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen, weise ich entschieden zurück. Solche Formulierungen sind nicht nur unsachlich, sie entwerten auch die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen und gefährden den gesellschaftlichen Konsens über die Unantastbarkeit ihrer Rechte. In Zeiten knapper Kassen darf an diesem Konsens nicht gerüttelt werden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert und aus dem alten Fürsorgesystem herausgelöst. Der Gedanke dahinter ist klar: Es geht nicht um Wohltätigkeit, sondern um den Abbau von Nachteilen und die Sicherung gleichberechtigter Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben können – und zwar unabhängig davon, ob sie in einer Einrichtung oder in der eigenen Wohnung leben. Wer in diesem Zusammenhang von einem Schlaraffenland spricht, ignoriert nicht nur die geltende Rechtslage, sondern auch die gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren abzubauen, anstatt sie mit Worten wieder aufzurichten.
Ein zentraler Bestandteil dieser Reform war die Trennung von Fachleistungen und Lebensunterhalt. Das bedeutet: Für Wohnen und Lebensunterhalt erhalten Menschen mit Behinderungen dieselben Leistungen wie alle anderen. Die Fachleistungen dagegen decken ausschließlich die notwendige Unterstützung ab etwa Assistenz, Betreuung oder therapeutische Begleitung. Diese Leistungen sind kein Luxus, sondern unabdingbare Voraussetzungen, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die vermeintlich hohen Kosten resultieren aus der Qualität und dem professionellen Anspruch dieser Unterstützung, nicht aus einer überzogenen Anspruchshaltung der Betroffenen.
Das BTHG hat außerdem den Menschen, nicht die Institution, in den Mittelpunkt gestellt. Leistungen orientieren sich heute am individuellen Bedarf – also daran, was eine Person tatsächlich benötigt, um am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Diese Personenzentrierung ist kein Wunschkonzert, sondern Ausdruck des Respekts vor der individuellen Lebensführung. Sie schützt Menschen mit Behinderungen davor, auf pauschale Versorgungsformen reduziert zu werden, und sichert ihnen die Möglichkeit, ihr Leben so normal wie möglich zu gestalten. Wer fordert, diese Leistungen pauschal zu kürzen, rüttelt an einem der wichtigsten
Fortschritte moderner Sozialpolitik.
Es ist unbestreitbar, dass die Kommunen in Baden-Württemberg vor erheblichen finanziellen Herausforderungen stehen. Die Ursachen dafür liegen jedoch nicht bei den Menschen mit Behinderungen, sondern in strukturellen Problemen wie unzureichender Finanzausstattung, Konnexitätsdefiziten und ausbleibenden Kompensationen für steuerpolitische Entlastungen des Bundes. Wenn Oberbürgermeister Steuergeschenke kritisieren, ist das berechtigt – aber die daraus resultierende Finanzknappheit darf nicht zur Rechtfertigung dafür werden, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Frage zu stellen. Der Versuch, sie indirekt zum Sündenbock einer missglückten Finanzpolitik zu machen, ist nicht nur unredlich, sondern gefährlich. Er spaltet die Gesellschaft und schürt Ressentiments gegen eine Gruppe, die ohnehin oft um jede Form der Unterstützung kämpfen muss.
Besonders problematisch ist, dass sich die öffentliche Diskussion über die
Eingliederungshilfe zunehmend auf deren Kosten verengt. Wie Ottmar Miles-Paul treffend betont hat, geraten dadurch die Rechte von Menschen mit Behinderungen selbst in den Strudel kommunaler Kostendebatten, hier.
Wenn über Teilhabeleistungen fast ausschließlich als Belastungsposten gesprochen wird, verschiebt sich die Wahrnehmung: aus einem Menschenrecht wird eine haushaltspolitische Variable. Diese Entwicklung ist gefährlich, weil sie das Fundament des Teilhaberechts aushöhlt. Eine Demokratie darf die Verwirklichung von Menschenrechten nicht von der Haushaltslage abhängig machen. Wer über Inklusion spricht, darf nicht bei den Ausgaben stehen bleiben, sondern muss den Blick auf den Menschen richten – auf seine Würde, seine Selbstbestimmung und seinen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft.
Auch die Reformen im Zuge des BTHG – etwa die Anhebung der Vermögensfreigrenzen – waren keine überzogenen Wohltaten, sondern notwendige Schritte zur Normalisierung der Lebensverhältnisse. Niemand sollte lebenslang arm bleiben müssen, nur weil er auf Assistenzleistungen angewiesen ist. Diese Reform hat Menschen mit Behinderungen aus der Armutsfalle geholt und ihnen erstmals erlaubt, ein Stück finanzielle Selbstbestimmung zu behalten.
Es ist höchste Zeit, in dieser Debatte zur Sachlichkeit zurückzukehren. Die Sprache prägt das Denken – und wer von einem Schlaraffenland spricht, schafft Distanz statt Verständnis. Reden wir wieder über Inhalte: über Barrierefreiheit, über berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt, über Deinstitutionalisierung. Inklusion ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung einer demokratischen und sozialen Gesellschaft. Sie darf weder dem Spardruck noch parteipolitischen Profilierungsversuchen geopfert werden.
Inklusion ist nicht verhandelbar. Sie ist Ausdruck des Respekts vor der Würde jedes einzelnen Menschen – und damit Kern unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.