Beiträge Kranken - und Pflegeversicherung
Für die meisten gesetzliche Krankenversicherten Menschen sind die Beiträge zum Jahreswechsel durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags deutlich spürbar gestiegen.
Der allgemeine Beitragsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14 Prozent. Letzterer gilt für gesetzlich Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Hinzu kommt noch ein individuell von den Krankenkassen festgelegter Zusatzbeitrag.Er liegt in 2025 je nach Krankenkasse zwischen 1,84 und 4,4 Prozent. So liegt der Krankenkassenbeitrag ,je nach dem wo man versichert ist, zwischen 16,44 und 19 Prozent.
Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde zum 1 Januar 2025 angehoben um 0,2 Prozent. Damit liegt er bei 3,6 Prozent. Die Höhe des Beitragsatzes ist zudem in der Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Versicherte ohne Kinder zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent.
Was gilt für Rentnerinnen und Rentner?
Auch für Rentnerinnen und Rentner steigen die Kassenbeiträge,allerdings erst ab März 2025. Für Januar und Februar gelten noch die alten Beiträge.
Wichtig zu wissen für Rentner:
Während sich die Rentenversicherung hälftig am allgemeinen Beitragsatz von 14,6 Prozent und ebenso hälftig am Zusatzbeitrag der Krankenversicherung beteiligt, gilt das NICHT für die Pflegeversicherung. Denn auch der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozen . Diese Erhöhung tragen Rentnerinnen und Rentner allein. Der Beitrag zur Pflegekasse beträgt für Rentnerinnen und Rentner mit Kind pro Monat 3,6 Prozent und für Rentnerinnen und Rentner ohne Kind 4,6 Prozent.
Ebenso wichtig:
Der höhere Pflegebeitrag gilt bereits ab Januar, wird aber erst ab Juli eingezogen. Von Januar bis einschließlich Juni 2025 zieht die Rentenversicherung noch den alten Beitrag ein.Der Erhöhungsbeitrag für die ersten sechs Monate wird dann auf einen Schlag mit der Juli- Rente fällig. 6 x 0,2 Prozent = 1,2 Prozent.