Kategorie Ortsverband Todtnau-Schönau

Auswirkungen gestiegener Krankenkassenbeiträge auf die Rente ab März 2026

Ein Stapel von Euro-Münzen, im Hintergrund sind auch Euroscheine zu sehen, auf einem Stapel von Münzen sitzt die Figur eines Rentnerpärchens.
Ab März 2026 werden Zusatzbeiträge berücksichtigt © iStock.com/Klaus-Schneider

Ab März 2026 werden Zusatzbeiträge berücksichtigt

Zum Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW) hin.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Die Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht. Der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung -Spitzenverband aktualisiert regelmäßig eine Übersicht mit allen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen. Die Übersicht kann über www.gkvkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-spitzenverband.de abgerufen werden.

Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags

Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung für Rentnerinnen und Rentner hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter.Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um 0,4 Prozent (durchschnittliche Erhöhung des Zusatzbeitrages 2026) erhöht, erhalten Betroffene 0,2 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro ergibt das eine um zwei Euro niedrigere Auszahlung.

Keine Auswirkungen für Januar und Februar

Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2026 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. 

Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank

Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene in der Regel über den Kontoauszug ihrer Bank informiert.

​Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung BW stets mit einem Bescheid.

Weitere Informationen

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.