April 2025 - Landesverbandsmitteilungen <== Der Ortsverband informiert
Online-Workshops: Herzensgeld – Finanzielle Sicherheit für Frauen
Die Online Workshop-Reihe „Herzensgeld – Nimm Dein Leben in die Hand“ richtet sich an Frauen und beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten von Erwerbsbeteiligung und finanzieller Sicherheit. Die drei Workshops finden online und jeweils von 19 Uhr bis 20.30 Uhr statt. Im ersten Workshop am 29. April 2025 stellen die Bundesagentur für Arbeit und ver.di ihre Angebote vor und zeigen Wege aus Minijob, Teilzeitjob und gering bezahlter Beschäftigung auf. Im zweiten Workshop am 13. Mai 2025 lernen die Teilnehmerinnen, wie sie mit geringem Budget Vermögen aufbauen können und Kontrolle über ihre Finanzen bekommen. Und der dritte Workshop am 23. Juni 2025 hat individuelle Eheverträge zum Thema. Hier werden die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten vorgestellt, finanzielle Nachteile auszugleichen – beispielsweise wegen unbezahlter Care-Arbeit.
Die Workshop-Reihe Herzensgeld ist eine Kooperationsveranstaltung von ver.di Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zusammen mit den Regionaldirektionen Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. Anmeldung unter: Externer Link:Externer Link:https://frauen-bawue.verdi.de/.
Mitbestimmung im Pflegealltag: Heimbeiräte sollen erhalten bleiben!
„Bürokratieabbau darf niemals dazu führen, dass die Rechte von Pflegebedürftigen geschwächt oder eingeschränkt werden!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. „Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, dass die Heimbeiräte erhalten bleiben sollen.“ Zunächst sollten die Heimbeiräte im Zuge einer Reform zur Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) aus dem Gesetzestext gestrichen werden.
Nun hat sich das Sozialministerium ausdrücklich zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bekannt und klargestellt, dass die Einrichtungen die Mitgestaltung der Bewohnerinnen und Bewohner über Heimbeiräte weiter gewährleisten sollen. „Das ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung“, so Hotz. Jedoch bliebe die endgültige Regelung abzuwarten. „Die Heimbeiräte sind für den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen im Alltag von elementarer Bedeutung: Sie erkennen frühzeitig Missstände und sind direkte Anlaufstelle für teils schwerstpflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen“, erklärt Hotz weiter. „Diese Mitwirkungsrechte müssen fest in der Heimmitwirkungsverordnung verankert bleiben! Denn sie schützen die Pflegebedürftigen und garantieren Mitbestimmung im Pflegealltag.“
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.
Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, hier zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): Externer Link:Externer Link:www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: Externer Link:Externer Link:www.116117.de/de/zweitmeinung.php.
Für Berufstätige: Kostenfreie Präventionsangebote der Deutschen Rentenversicherung
Gesundheitliche Probleme frühzeitig erkennen und aktiv werden, damit Gesundheitsschäden erst gar nicht entstehen – das ist das Ziel des Präventionsprogramms RV Fit der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung). An der kostenfreien Maßnahme können berufstätige Versicherte teilnehmen, die seit mindestens sechs Monaten sozialversicherungspflichtig arbeiten und ersten Zipperlein wie gelegentlichen Rückenschmerzen, leichtem Übergewicht, Stress- oder Schlafproblemen entgegenwirken möchten.
Das individuelle Trainingsprogramm von RV Fit baut auf die Elemente Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung und kann bequem in den Alltag integriert werden. Die mehrtägige Startphase findet ambulant oder stationär in einer durch die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung zugelassenen Präventionseinrichtung statt. Darauf folgen drei Monate berufsbegleitendes Training in der Freizeit, das erst unter Anleitung in der Gruppe und später selbstständig weitergeführt wird. Nach einem halben Jahr endet das Angebot mit einer Auffrischungsphase, in der Tipps und Strategien für gesundheitsorientiertes Verhalten entwickelt werden. In der Start- und Auffrischungsphase sind die Teilnehmenden von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt weiter. Dazu sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Hier geht es zur Anmeldung: Externer Link:Externer Link:www.rv-fit.de.