Kategorie Ortsverband Blaustein

4000 Euro Zuschuss der Pflegeversicherung für Umbauten

4000 Euro Zuschuss der Pflegeversicherung für Umbauten


Den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können Sie bereits ab Pflegegrad 1 beantragen.

​Es ist ein häufiges Missverständnis, dass man erst eine hohe Pflegestufe (heute Pflegegrad genannt) benötigt. Tatsächlich steht diese Förderung jedem offen, der offiziell als pflegebedürftig eingestuft wurde.

​Hier sind die wichtigsten Details, die Sie wissen sollten:
​Voraussetzungen für den Zuschuss

​Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, muss mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
1. ​Die häusliche Pflege wird durch den Umbau überhaupt erst ermöglicht.
2. ​Die Pflege wird für die Pflegeperson (Angehörige/Pflegedienst) erheblich erleichtert.
3. ​Die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wird wiederhergestellt oder deutlich verbessert.

​Wofür kann das Geld genutzt werden?
​Typische Beispiele für geförderte Umbaumaßnahmen sind:
​Badezimmer: Einbau einer bodengleichen Dusche (statt Badewanne) oder eines barrierefreien WCs.
​Zugänge: Installation von Rampen oder Treppenliften.
​Sicherheit: Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder das Entfernen von Türschwellen.

​Wichtige Fakten zur Antragstellung
Ein wertvoller Tipp: Lassen Sie sich vorab von einer Pflegeberatungsstelle oder Ihrem Pflegestützpunkt beraten. Oft kommt ein Gutachter des MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), um die Notwendigkeit des Umbaus vor Ort zu prüfen.

​„Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe der KI ‚Gemini‘ von Google erstellt und von mir redaktionell geprüft" ​„Erstellt mit Unterstützung von KI ✨ #Gemini #KIgeneriert“